• Geschäftskunden
  • Privatkunden

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB für Geschäftskunden

I. Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Realleader Fitness GmbH, Rönsahler Str. 17a, 51069 Köln, – im Folgenden „Realleader“ genannt – und ihren gewerblichen Kunden (Unternehmern im Sinne von § 14 BGB).
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Kauf beweglicher Sachen. Die AGB in der zuletzt dem Kunden mitgeteilten Fassung gelten auch für künftige Verträge mit Realleader, sofern nicht bei Vertragsschluss eine neuere Fassung einbezogen wird.
(3) Die vorliegenden AGB gel ten ausschließlich. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden AGB des Kunden wird widersprochen. Solche werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Einbeziehung bei Vertragsschluss ausdrücklich in Schriftform zugestimmt wurde.
II. Vertragsschluss
(1) Auf Anfrage des Kunden wird Realleader zunächst ein unverbindliches, freibleibendes Angebot unterbreiten. 
(2) Die Erklärung der Annahme des unverbindlichen Angebots durch den Kunden ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags zu den im unverbindlichen Angebot von Realleader genannten Konditionen.
(3) Die Annahme des verbindlichen Angebots durch Realleader erfolgt ausschließlich durch Übersendung einer als Auftragsbestätigung bezeichneten Annahmeerklärung per E-Mail oder auf dem Postweg.

III. Kaufpreis und Zahlung
(1) Bei den angebotenen Preisen handelt es sich, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, um Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit in Werbemitteln Preisangaben enthalten sind, beziehen sich diese ausschließlich auf den Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben ausdrücklich vorbehalten, wobei bei bereits geschlossenen Verträgen stets der in der Auftragsbestätigung genannte Preis gilt.
(2) Mit der Auftragsbestätigung wird dem Kunden eine Anzahlung in Höhe von regelmäßig 50 % des Kaufpreises, wobei die Parteien bei Vertragsschluss eine abweichende Höhe vereinbaren können, in Rechnung gestellt, die sofort fällig ist.
(3) Der nach erfolgter Anzahlung verbleibende Kaufpreis wird mit Vereinbarung des finalen Liefertermins nach Ziffer IV Abs. V dieser Bedingungen fällig. Realleader behält sich vor, bei Rechnungsstellung eine mit Blick auf den vereinbarten Liefertermin angemessene Zahlungsfrist zu bestimmen.
(4) Die Zahlung erfolgt im Wege der Banküberweisung, soweit die Parteien bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart haben. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
(5) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Gegenrechte des Käufers nach Ziffer VII wegen Mängeln der Kaufsache bleiben davon unberührt.
(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist Realleader nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Her s tel lung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) ist eine vorherige Fristsetzung nicht erforderlich. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
IV. Voraussichtliche Lieferfrist, Verzögerungen der Lieferung, Liefertermin
(1) Die voraussichtliche Lieferfrist, die regelmäßig sechs bis 12 Wochen beträgt, wird individuell bei Vertragsschluss vereinbart. Fehlt eine Angabe der Lieferfrist, so gilt eine Lieferfrist von 12 Wochen als vereinbart.
(2) Die Lieferfrist beginnt zu laufen, sobald die Anzahlung nach Ziffer III. Abs. 2 dieser Bedingungen bei Realleader eingegangen ist.
(3) Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, behält sich Realleader vor, diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden, wobei Realleader die dadurch verursachten zusätzlichen Lieferkosten trägt und dem Kunden nunmehr die voraussichtliche Lieferfrist jeder Teillieferung mitteilen wird. Beruht die Teillieferung jedoch auf einem ausdrücklichen Wunsch des Kunden nach Vorablieferung, trägt dieser die zusätzlichen Lieferkosten.
(4) Sollte eine Lieferfrist aus Gründen, die nicht von Realleader zu vertreten sind, nicht eingehalten werden können (etwas wegen Liefer- oder Produktionsengpässen beim Produzenten), wird Realleader den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Kaufsache informieren und gegebenenfalls die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. 
(5) Ist eine neue Lieferfrist nicht absehbar oder besteht die Nichtverfügbarkeit der Kaufsache auch während der neuen Lieferfrist weiter, ist Realleader berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Kunde bereits eine Gegenleistung erbracht hat, wird diese unverzüglich zurückerstattet. 
(6) Einen Liefer- und gegebenenfalls Montagetermin wird zwischen dem Kunden und Realleader vereinbart, sobald die Kaufsache in den Machtbereich von Realleader gelangt ist. Wird zwischen dem Kunden und Realleader vereinbart, dass Realleader die Kaufsache durch ein Transportunternehmen versendet, schuldet Realleader nur die Übergabe der Kaufsache an das Transportunternehmen bis zum vereinbarten Liefertermin. 
(7) Eine Auslieferung und gegebenenfalls Montage erfolgt nur, wenn der verbleibende Kaufpreis nach Ziffer III Abs. 3 dieser Bedingungen bei Realleader eingegangen ist. Andernfalls ist Realleader berechtigt, die Auslieferung und gegebenenfalls Montage bis zum Erhalt des vollständigen Kaufpreises zu verweigern. Das gilt nicht, wenn die Parteien bei Vertragsschluss ausdrücklich die Zahlung des verbleibenden Kaufpreises per Nachnahme vereinbart haben.
(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine zur Vertragserfüllung notwendige Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung oder Montage aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, kann Realleader Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich notwendiger Aufwendungen (etwa Lagerkosten) verlangen. Als Entschädigung werden pauschal pro Kalendertag 100,00 €, beginnend mit dem vereinbarten Liefertermin, fällig. Der Nachweis eines höheren Schadens sowie gesetzliche Ansprüche von Realleader bleiben davon unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Realleader kein oder nur ein wesentlich unter der Pauschale liegender Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Kaufsache verbleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) im alleinigen Eigentum von Realleader.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat Realleader unverzüglich schriftlich und vorab in Textform zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder ein Zugriff Dritter im Wege der Zwangsvollstreckung auf die im Eigentum von Realleader stehende Kaufsache erfolgt. 
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist Realleader berechtigt, die Kaufsache aufgrund des Eigentumsvorbehalts, unter Vorbehalt eines Rücktritts vom Vertrag, herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf Realleader diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Kunde ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Realleader als Herstellerin gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Realleader Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Kaufsache.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Kaufsache oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt beziehungsweise in Höhe Realleaders etwaigen Miteigentumsanteils nach vorstehendem Absatz zur Sicherheit an Realleader ab. Realleader nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. 
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und Realleader den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Abs. 3 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann Realleader verlangen, dass der Kunde Realleader die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Außerdem ist Realleader in diesem Fall berechtigt, 
die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. 
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten Realleaders Forderungen um mehr als 10%, wird Realleader auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Realleaders Wahl freigeben.
VI. Versand, Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt, soweit nicht bei Vertragsschluss abweichend vereinbart, ab Lager, wo auch der Erfüllungsort der Nacherfüllung liegt. (2) Haben die Parteien den Versand der Kaufsache an einen anderen Ort vereinbart, so ist Realleader berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere ob die Lieferung durch Realleader selbst oder durch ein Transportunternehmen stattfindet) selbst zu bestimmen. Die tatsächlich anfallenden Porto- beziehungsweise Frachtkosten werden dem Kunden zusätzlich zum verbleibenden Kaufpreis in Rechnung gestellt. Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde zudem eventuell anfallende Zölle, Einfuhrsteuern oder ähnliche Kosten.
(3) Bei einer Lieferung durch Realleader selbst geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe auf den Käufer über.
(4) Wird die Lieferung nicht durch Realleader selbst vorgenommen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
(5) In jedem Fall steht es der Übergabe gleich, wenn der Kunde sich im Verzug der Annahme befindet.
VII. Mängelrechte
(1) Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB oder sonstige Vereinbarungen der Parteien nichts Abweichendes bestimmen. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress nach §§ 478, 445a, 445b beziehungsweise §§ 445c, 327 Abs. 5, 327u BGB), sofern nicht ein gleichwertiger Ausgleich gesondert vereinbart wurde. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kannte oder grob fahrlässig nicht kannte (§ 442 BGB) oder wenn er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und/ oder Anzeigepflichten nicht nachgekommen ist (§§ 377, 381 HGB).

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB für Privatkunden

I. Geltungsbereich

Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Firma Realleader Fitness GmbH, Rönsahler Str. 17A, 51069 Köln, im Folgenden Realleader genannt, und ihren Kunden. Abweichenden und ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

II. Zustandekommen des Vertrages

Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an Realleader ab, einen Vertrag abzuschließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per e-Mail, per Telefax oder per Post an den Kunden oder der Lieferung der bestellten Ware kann Realleader dieses Angebot annehmen. Ein Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch Realleader per e-Mail an den Kunden oder der Lieferung der bestellten Ware zustande. Bis dahin ist das Angebot freibleibend.

Nimmt Realleader das Angebot eines Kunden nicht an, so wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

Ist die bestellte Ware nicht verfügbar, so behält sich Realleader den Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag vor. Der Kunde wird dann unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert, etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen werden dann umgehend zurückerstattet.

III. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum von Realleader. Preise
Die angebotenen Preise verstehen sich Brutto inkl. gesetzlicher MwSt.

Die in den jeweiligen aktuellen Werbemitteln angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels. Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen findet jedoch keine Veränderung der vereinbarten Preise statt.

V. Versand und Versandkosten

Die Versendung der Bestellung erfolgt auf Gefahr des Kunden über die Deutsche Post AG, einen privaten Kurierdienst oder ggf. eine Spedition. Es werden die tatsächlich anfallenden Porto- bzw. Frachtkosten weiterberechnet. Dies gilt auch für Sendungen ins Ausland.

Bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde evtl. anfallende Zölle bzw. Einfuhrsteuern.

 

Sollte der Kunde eine andere Versandart (z.B. Expresslieferung) wünschen, so werden die dafür tatsächlich anfallenden Mehrkosten dafür berechnet.

Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.

Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, so hat er sich bei Annahme der Waren vom Transportunternehmen die Beschädigungen schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Auspacken der Waren festgestellt werden, sind innerhalb von 5 Werktagen an Realleader zu melden.

VI. Verzug

Verzug tritt, bei Vorliegen der insoweit erforderlichen weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erst ein, wenn ein vorgesehener Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten wird. Gem. § 326 Abs. 1 BGB gesetzte Nachfristen müssen mindestens zwei Wochen betragen.

VII. Rückgaberecht

Ein Rückgaberecht für bestellte, und vertragsgemäß ausgelieferte Waren besteht für den Kunden nicht. Es gelten ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen.

VIII. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist sofort ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Vorab-Überweisung, per Nachnahme oder bei Lieferung. Realleader behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren. Bei der Zahlungsart Nachnahme hat der Kunde die zusätzlichen Gebühren dafür selbst zu tragen.

Bei Zahlungsverzug ist die Kaufpreisforderung ab Verzugsbeginn mit dem jeweiligen gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Realleader kann Forderungen und Verbindlichkeiten des Kunden gegeneinander bzw. gegen andere bestehende Forderungen aufrechnen oder verbuchen.

Der Kunde darf gegenüber der Kaufpreisforderung nur aufrechnen, wenn über seine Gegenansprüche Einigkeit besteht oder diese rechtskräftig festgestellt sind.

 

 

IX. Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistung erfolgt durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Die Ersatzlieferung kann auch durch Lieferung von Waren mit gleicher Nutzungsdauer (Austauschgerät) erfolgen.

Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.

Die gelieferten Waren sind unverzüglich, d.h. spätestens am auf den Tag der Lieferung folgenden Werktag auf ihre Mängelfreiheit und auf Vollständigkeit zu prüfen. Dabei bemerkte Mängel sind Realleader sofort mitzuteilen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Beweislast trifft den Kunden.

Später entdeckte Mängel sind Realleader ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen. Im Übrigen wird auf §§ 377 ff. HGB verwiesen.
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr ab Gefahrübergang.

X. Haftung

Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet Realleader nicht – egal aus welchem Rechtsgrund – für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch Realleader, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalspflichten beschränkt sich die Haftung von Realleader der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet Realleader nicht.

Das Vorgenannte gilt nicht für Fälle von verschuldenunabhängiger Haftung, insbesondere für Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- oder Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

Eine Haftung besteht nicht für Schäden an gelieferten Produkten, die auf Nichtbeachtung der Anleitung bzw. technischer Anforderungen oder unzureichender Schutzvorkehrungen beruhen.

 

 

 

 

XI. Datenschutz

Kundendaten werden getrennt als Bestands- und Abrechnungsdaten gespeichert. Die gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden beachtet.

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, durch Schreiben, Telefax oder e-Mail Werbezusendungen zu widersprechen.

XII. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

XIII. Schlußbestimmungen

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten Zweck am ehesten erreichen.

XIV. Bildrechte

Alle Bildrechte liegen bei Realleader oder ihren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.

(2) Abweichend von § 434 BGB beurteilt sich das Vorliegen eines Sachmangels vorrangig nach der Vereinbarung der Parteien über die Beschaffenheit und vorausgesetzte Verwendung der Kaufsache (einschließlich Zubehör und Anleitungen). Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten Alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von Realleader zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Nur soweit keine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, bestimmt sich das Vorliegen eines Sachmangels nach der gesetzlichen Regelung. Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder Dritter sind dabei keine Beschaffenheitsvereinbarung.
(3) Soweit die Kaufsache zum Einbau, zur Installation oder zur Montage bestimmt ist, darf dies ausschließlich durch fachkundiges Personal ausgeführt werden. Bei eigenmächtiger Durchführung solcher Arbeiten durch Laien sind Ansprüche aus Mängeln, die auf die fehlerhafte Durchführung dieser Arbeiten zurückzuführen sind, ausgeschlossen. Gleiches gilt für Ansprüche aus einer etwaigen Garantie.
(4) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schuldet Realleader eine Bereitstellung und/oder Aktualisierung nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung nach Abs. 2 ergibt.
(5) Die Kaufsache ist unverzüglich nach Lieferung auf ihre Mängelfreiheit zu prüfen. Zeigen sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt Mängel, sind diese unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag, bei Realleader anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, womit eine Mängelhaftung von Realleader ausgeschlossen ist. Ist die Kaufsache zur Montage, zum Einbau oder zur weiteren Installation bestimmt, gilt dies auch dann, wenn der Mangel erst im Anschluss offenbar wird. In letzterem Fall bestehen keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Ein- und Ausbau beziehungsweise Montagekosten.
(6) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer VIII und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(7) Eine Garantieübernahme besteht ausschließlich insoweit, wie von den Garantiebedingungen, die dem Kunden zusammen mit der Auftragsbestätigung zugesendet wurden und welche auf der Homepage von Realleader in der jeweils gültigen Fassung abrufbar sind, wobei diejenige Fassung maßgeblich ist, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig war.
VIII. Haftung
(1) Eine Schadensersatzhaftung von Realleader besteht – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie auf Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung in letzterem Fall auf den Ersatz des ex-ante vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. 
(2) Die sich aus Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden Realleader nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
IX. Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang. Weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere §§ 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, 444, 445b BGB) bleiben davon unberührt.
(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Realleader oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
X. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Realleader und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Köln. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Realleader ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.